Qualität als Aushandlungsprozess
Die Qualität der Leistungen der Jugendhilfe hängt im Wesentlichen davon ab, nachfolgende Interessenlagen sichtbar zu machen und einvernehmlich zusammenzuführen:
- Die Erwartungen junger Menschen.
- Die Aufgaben der Jugendämter als soz. Päd. Fachbehörde und Kostenträger (gesamtverantwortlicher Gewährleistungsträger), vor dem Hintergrund gesetzlicher Aufgaben und Anforderungen sowie die eigenen fachlichen Leitvorstellungen der Einrichtung.