Qualitätsentwicklungsbeschreibung
Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung bezieht sich auf die in § 78a SGB VIII genannten Leistungen und auf die entsprechenden fachlichen Aussagen der „Allgemeinen Leistungsvereinbarung Hilfen zur Erziehung- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen“.
Grundsätze der Entwicklung und Bewertung der Qualität der Leistungsangebote
¨ Qualität als Aushandlungsprozess
¨ Kreislauf der Qualitätsentwicklung
¨ Gestaltung der Angebotsstruktur
¨ Ziele und Maßstäbe, Schlüsselprozesse und Merkmale sowie Indikation der Qualitätsentwicklung
Gesetzliche Grundlagen
Schlüsselprozesse und Merkmale
Unsere Einrichtung hat folgende Qualitätsmerkmale:
Die wichtigsten Schlüsselprozesse sind:
Die Verfahren zur Qualitätsentwicklung müssen geeignet sein, die päd. Abläufe im Alltag zu unterstützen, damit die vereinbarten Ziele erreicht werden können.